Die Vernehmlassung läuft mit Frist bis 25. Mai 2024. Geben Sie Ihre Inputs direkt beim Kanton ein und melden Sie sich beim FKBI.
zu den Vernehmlassungsunterlagen:
Vernehmlassungen – Kanton Schwyz
Vernehmlassung_Teilrevision EGzUSG_24.05.2024